Ich glaube, daß wenn der Tod unsere Augen schließt, wir in einem Lichte stehn,
von welchem unser Sonnenlicht nur der Schatten ist.
Arthur Schopenhauer
Um bei den Behörden alles in die Wege leiten zu können, benötigen wir bestimmte Unterlagen von Ihnen. Wenn einzelne Dokumente nicht vorhanden sind, helfen wir Ihnen gerne dabei, sie zu erhalten.
In den meisten Fällen stehen auf einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch die notwendigen Informationen.
Darüber hinaus gelten folgende Vorgaben (jeweils auf den Familienstand des Verstorbenen bezogen):
Folgendes benötigen wir zusätzlich: